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Grundbuchauszug FAQ

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interessenach §12 GBO haben.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Widerrufsbelehrung. Solange der Auftrag noch nicht an das entsprechende Amt weitergegeben wurde, können Sie den Auftrag per Email an info@grundbuchauszug24.de widerrufen. Die Anträge werden aber gewöhnlich sofort an das zuständige Amt weitergegeben. Nach erfolgter Weiterleitung ist ein Widerruf des Auftrages nicht mehr möglich.

Sie beauftragen und bevollmächtigen hiermit die Firma InterTimer GmbH (Allinger Str. 85, 82178 Puchheim), info@grundbuchauszug24.de, GF: Horst Blankenstein, Handelsregister München HRB 135729) Urkunden auf Ihren Namen für Sie beim zuständigen Grundbuchamt/ Vermessungsamt/ Amtsgericht/ Katasteramt zu bestellen. Die Lastschriftgebühr wird Ihnen sofort nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. Die Firma InterTimer GmbH haftet im Rahmen dieses Vorganges nur bei grober Fahrlässigkeit. Sie erhalten die Urkunden direkt von der jeweiligen Behörde per Post zugesandt. In der Regel sollten Sie die Urkunden innerhalb von 1 Woche (bis 14 Tage) erhalten Da die einzelnen Behörden die Anträge unterschiedlich bearbeiten, kann weder eine Laufzeit noch die Zusendung garantiert werden. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Er wird u. a. benötigt für die Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie.

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