Grundbuchauszug FAQ
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück.
Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum
Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe
zu dem Grundschuldberechtigten).
Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei
berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines
Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar
auf seinem Grundstück eingetragen hat.
Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?
1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine
Wegerecht).
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interessenach §12 GBO haben.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)
Worin besteht ein berechtigtes Interesse?
Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich
nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des
Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes
Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).
Widerrufsbelehrung. Solange der Auftrag noch nicht an das entsprechende Amt weitergegeben
wurde, können Sie den Auftrag per Email an
info@grundbuchauszug24.de widerrufen. Die Anträge werden aber gewöhnlich
sofort an das zuständige Amt weitergegeben. Nach erfolgter Weiterleitung ist ein
Widerruf des Auftrages nicht mehr möglich.
Sie beauftragen und bevollmächtigen hiermit die Firma InterTimer GmbH (Allinger
Str. 85, 82178 Puchheim), info@grundbuchauszug24.de,
GF: Horst Blankenstein, Handelsregister München HRB 135729) Urkunden auf Ihren Namen
für Sie beim zuständigen Grundbuchamt/ Vermessungsamt/ Amtsgericht/ Katasteramt
zu bestellen. Die Lastschriftgebühr wird Ihnen sofort nach Auftragseingang vom Bankkonto
abgebucht. Die Firma InterTimer GmbH haftet im Rahmen dieses Vorganges nur bei grober
Fahrlässigkeit. Sie erhalten die Urkunden direkt von der jeweiligen Behörde per
Post zugesandt. In der Regel sollten Sie die Urkunden innerhalb von 1 Woche (bis
14 Tage) erhalten Da die einzelnen Behörden die Anträge unterschiedlich bearbeiten,
kann weder eine Laufzeit noch die Zusendung garantiert werden. Der Grundbuchauszug
ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Er wird u. a. benötigt für die
Beleihungsprüfung anhand der Beleihungsunterlagen sowie vor dem Kauf einer Immobilie.
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